Umsetzungsmöglichkeiten zur Pflichtenübertagung
Das Thema Verantwortung im Arbeitsschutz ist seit jeher ein viel diskutiertes Thema an Hochschulen. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Übertragung arbeitsschutzrechtlicher Pflichten auf einen Professor (Urteil vom 23. Juni 2016 – BVerwG 2 C 18.15) hat die Auseinandersetzung damit nochmals an Aktualität und Intensität gewonnen. Die Pflichtenübertragung ist ein mögliches Instrument der Hochschulleitung zur Organisation des Arbeitsschutzes.
Durch sie werden Pflichten, Verantwortlichkeiten und Aufgaben des Arbeitsschutzes auf Führungskräfte übertragen. Mit dieser Übertragung kann die Hochschulleitung einen wesentlichen Teil der ihr obliegenden Organisationspflicht erfüllen. Durch die Übertragung übernimmt die verpflichtete Person im festgelegten Umfang die Pflichten des Unternehmers zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Fragen, wie die Mitwirkung von Führungskräften (u. a. Professoren) im Arbeitsschutz im Rahmen der Hochschulverwaltung gestaltet werden kann und welche Rahmenbedingungen zu beachten und einzuhalten sind, standen im Mittelpunkt dieser Veranstaltung.
Auf der Veranstaltung haben die Teilnehmenden einen Überblick über praktische Herangehensweisen und Umsetzungsmöglichkeiten erhalten und dadurch Anstöße für eigene Handlungsmöglichkeiten bekommen. Im Rahmen von Vorträgen und moderierten Gesprächen wurde die Thematik dargestellt.
Unter Beteiligung
Die Rolle der einzelnen Akteure (von Hochschulleitung bis zur Sifa) und Möglichkeiten zur Umsetzung einer Pflichtenübertragung wurden vorgestellt und gemeinsam diskutiert.
Vorträge
245,00 € zzgl. 19 % Mwst.